Intern
Institut für Sportwissenschaft

Ethikkommission / Ethical Review Committee

Die Fakultät für Humanwissenschaften der Julius-Maximilians-Universität Würzburg hat für Forschungsprojekte im Masterstudiengang Exercise Science and Training, der am Lehrstuhl für integrative und experimentelle Trainings- und Bewegungswissenschaft sowie am Sportzentrum verankert ist, eine gemeinsame Ethikkommission eingerichtet.

Die Ethikkommission prüft Anträge und kann gegebenenfalls eine Stellungnahme zu den ethischen Aspekten geplanter Forschungsvorhaben am Menschen abgeben. Die Bewertung der Ethikkommission konzentriert sich ausschließlich auf ethische Aspekte des Forschungsvorhabens und hat dabei die berufsethischen Grundsätze für Sportwissenschaftler und Sportwissenschaftlerinnen der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft e. V. (dvs) sowie die berufsethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) als Grundlage. Die Verantwortung für das Forschungsvorhaben liegt weiterhin beim Wissenschaftler oder der Wissenschaftlerin, wodurch alle zivilrechtlichen und haftungsrechtlichen Konsequenzen vom Antragssteller oder von der Antragsstellerin getragen werden müssen.

Die Ethikkommission prüft Anträge für sportwissenschaftliche Forschungsarbeiten, einschließlich studentischer Abschlussarbeiten, die von Angehörigen des Lehrstuhl für integrative und experimentelle Trainings- und Bewegungswissenschaft sowie des Sportzentrums der Universität Würzburg in hauptamtlicher Funktion durchgeführt und/oder betreut werden. Begutachtungen von medizinisch-klinischen Forschungsarbeiten bzw. Forschungsanträge mit Beteiligung von Fachpersonal aus diesenm Forschungsbereich sind bei der jeweils zuständigen Ethikkommission zu beantragen (Ethikkommission der medizinischen Fakultät: https://www.med.uni-wuerzburg.de/ethik-kommission).

The Faculty of Human Sciences at the Julius-Maximilians-University of Würzburg has established a joint Ethics Commission for research projects in the Master's program in Exercise Science and Training, which is anchored at the Chair of Integrative and Experimental Training and Movement Science as well as the Sports Center.

The Ethics Commission reviews applications and, if necessary, provides an opinion on the ethical aspects of planned research projects involving human subjects. The commission's assessment focuses exclusively on the professional ethical principles of research projects for sports scientists according to the German Association of Sports Science (dvs) and the statutes of the Ethics Commission of the German Psychological Society (DGPs). The responsibility for the research project remains with the scientist, and therefore, all civil and liability consequences must be borne by the applicant.

The Ethics Commission reviews applications for sports science research projects, including student dissertations, conducted and/or supervised by members of the Chair of Integrative and Experimental Training and Movement Science and the Sports Center at the University of Würzburg in a full-time capacity. Evaluations of medical-clinical research projects or research proposals involving specialized personnel from these fields should be submitted to the respective ethics commission (Medical Faculty Ethics Commission: https://www.med.uni-wuerzburg.de/ethik-kommission).

Prof. Dr. Billy Sperlich (INTEX*)

Prof. Dr. Olaf Hoos (Sportzentrum)

PD Dr. Florian Engel  (INTEX)

Dr. Manuel Matzka (INTEX)

Dr. Christina Noe (Sportzentrum)

Dr. Matthias Zimlich (Sportzentrum)

*INTEX = Lehrstuhl für integrative und experimentelle Trainings- und Bewegungswissenschaft

Die Stellung eines Ethikantrages erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

I.   Einreichung eines ausgefüllten und unterschriebenen Kurzantrages in elektronischer Version an den Vorsitzenden der Ethikkommission billy.sperlich@uni-wuerzburg.de. Ein Kurzantrag muss mindestens folgende Unterlagen umfassen:

1) Kurzantrag (Datei) für die Beurteilung eines sportwissenschaftlichen Forschungsvorhabens.

2) Musterexemplar einer informierten Einwilligungserklärung oder einer Probandenaufklärung mit Einwilligungserklärung und ggf. anderer Einverständniserklärungen.

3) die Beantragung eines Ethikvotums muss im Anschreiben kurz begründet werden.

II.  Prüfung des Kurzantrages von der Ethikkommission. Wird der Kurzantrag als unbedenklich bewertet, erfolgt ein Ethik-Votum auf dieser Basis. Wird der Kurzantrag nicht als unbedenklich bewertet, wird der Antragsteller / die Antragstellerin zur Einreichung eines Vollantrages aufgefordert. Dieser umfasst mindestens:

1) Antragsformular Vollantrag (Datei)

2) Musterexemplar einer informierten Einwilligungserklärung oder einer Probandenaufklärung mit Einwilligungserklärung und ggf. anderer Einverständniserklärungen.

3) ggf. Projektantrag/Publikation.

Vollanträge werden von mindestens drei Mitgliedern der Ethikkommission begutachtet. Eine Beurteilung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Monaten.

Erscheint das Stellen eines Vollantrages aus inhaltlichen Gründen geboten (z.B. wegen vulnerabler Stichproben, besonderen physischen oder psychischen Belastungen oder sonstigen Risiken für die ProbandInnen), dann kann direkt ein Vollantrag gestellt werden. Bei einem Vollantrag kann auf den Kurzantrag verzichtet werden. 

III.   Bei einem positiven Beschluss erhalten Sie eine Bestätigung der ethischen Unbedenklichkeit Ihrer Studie. Ein negativer Beschluss wird begründet; es werden ggf. Auflagen erteilt oder Änderungsvorschläge unterbreitet. In diesem Fall muss eine revidierte Fassung Ihres Forschungsvorhabens erneut der Ethikkommission zur Beurteilung vorgelegt werden.

Hinweis: Begutachtungen von Forschungsvorhaben, die der Regelfall für Drittmittelanträge sind, werden prinzipiell im Vollantragsverfahren vorgenommen. Bitte beachten Sie dies bei der Planung der Antragsstellung.

Wir empfehlen die Einwilligungserkärungen auf der Grundlage der von der DGPs bereitgestellten Vorlagen zu erstellen. Die Vorlage mit Ergänzungen zum Datenschutz gemäß EU-DSGVO kann als Beiblatt der informierten Einwilligungserklärung beigelegt werden.