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Institut für Sportwissenschaft

Härtefallanträge

Hinweise zu Sonderanträgen/ Härtefällen

Die Regeln und Vorschriften des Studiengangs, insbesondere der Studienordnung (FSB/SFB) und der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO), sind verbindlich und werden als bekannt vorausgesetzt. Fehler oder Verstöße müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich gemeldet werden.

Darüber hinaus sind alle Studierenden verpflichtet, sich selbst über die für sie geltenden Regeln und Bestimmungen zu informieren. Informationen finden sich auf den Internetseiten der Universität und des Institutes sowie den Aushängen.

In besonderen, begründeten und nachweisbaren bzw. nachvollziehbaren Fällen kann eine Ausnahme beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden, ein sogenannter Sonderantrag oder Härtefallantrag.

Anträge müssen schriftlich und unmittelbar bei Auftreten der Gründe eingereicht werden, bedürfen aber keiner speziellen Form. Achten Sie auf eine klare Begründung und legen Sie gegebenenfalls notwendige Nachweise und Unterlagen als einfache Kopie bei. Bei Prüfungsversäumnissen aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Klausuren oder Hausarbeiten) ist in der Regel ein Zeugnis des Gesundheitsamtes oder eines Amtsarztes notwendig.

Beachten sie auch unsere Informationen zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen in unseren FAQs.

Beispiele

Werden Fristen oder Termine unverschuldet versäumt, kann ein Sonderantrag gestellt werden. Gründe hierfür können plötzliche Krankheit, Unfälle oder höhere Gewalt sein.

Auch wenn das Versäumnis bei den jeweiligen Studierenden liegt, kann es Gründe geben, von den Regelungen im Einzelfall abzuweichen. Hierzu zählen Fälle, in denen durch das Versäumnis eine besondere Härte gegen die Studierenden entsteht. Diese Fälle sind meist durch besondere Lebensumstände gekennzeichnet, die einen gewissen Schutz in Anspruch nehmen können, z.B. Krankheit oder besondere soziale Umstände.

Eine leichte Erkrankung, kollidierende Arbeitszeiten, Schwangerschaft oder Urlaubstermine sind per se KEIN Grund für einen Härtefallantrag.

Wer ist zuständig?

Zuständig ist der Prüfungsausschuss am Institut für Sportwissenschaft der Fakultät für Humanwissenschaften unter Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Lange.

Postanschrift:

Institut für Sportwissenschaft
Judenbühlweg 11
97082 Würzburg
Prüfungsausschuss

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Siebe, Stellvertretender Vorsitzender im Prüfungsausschuss.

André Siebe, AOR
Institut für Sportwissenschaft
WueAddress
Fon: 0931/31-80782
E-Mail